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   LG Berlin, 04.02.2019 - 66 S 152/18   

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https://dejure.org/2019,13608
LG Berlin, 04.02.2019 - 66 S 152/18 (https://dejure.org/2019,13608)
LG Berlin, Entscheidung vom 04.02.2019 - 66 S 152/18 (https://dejure.org/2019,13608)
LG Berlin, Entscheidung vom 04. Februar 2019 - 66 S 152/18 (https://dejure.org/2019,13608)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 14 Abs 1 S 2 GG, § 119 Abs 2 BGB, § 313 BGB, § 556d BGB, §§ 556dff BGB
    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Mietenbegrenzungsverordnung; Anfechtung und Störung der Geschäftsgrundlage bei Rüge der überhöhten Miete; Substanziierungspflicht des Vermieters bei Erfüllung von Merkmalgruppen im Mietspiegel

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Mietpreibremse ist verfassungskonform

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • LG Berlin, 29.03.2017 - 65 S 424/16

    Wohnraummiete in Berlin: Verfassungsmäßigkeit der Verordnungsermächtigung zum

    Auszug aus LG Berlin, 04.02.2019 - 66 S 152/18
    Warum in den zu § 556e BGB angestellten verfassungsrechtlichen Erwägungen also überhaupt taugliche Argumente gegen die hier streitgegenständlichen Ansprüche auf Rückzahlung (§ 556d BGB) zu erblicken sein sollen, die zu deren Unwirksamkeit führen müssten, ist nach Auffassung der Kammer bisher nicht überzeugend begründet worden (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 - und vom 29. März 2017 - 65 S 424/16, jew. zit. n. juris).

    Ansichten, wonach eine grundlegend detailliertere Darlegung des Wohnraummangels zwingend geboten wäre teilt die Kammer ebenso wenig, wie die Einschätzung, eine wirksame Regelung für Berlin habe zwingend Differenzierungen für verschiedene Stadtgebiete oder Bezirke vornehmen müssen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 - und vom 29. März 2017 - 65 S 424/16, jew. zit. n. juris).

  • LG Berlin, 13.08.2018 - 66 S 18/18

    Wohnraummiete in Berlin: Rechtsverfolgung von Rechten aus der "Mietpreisbremse"

    Auszug aus LG Berlin, 04.02.2019 - 66 S 152/18
    Warum in den zu § 556e BGB angestellten verfassungsrechtlichen Erwägungen also überhaupt taugliche Argumente gegen die hier streitgegenständlichen Ansprüche auf Rückzahlung (§ 556d BGB) zu erblicken sein sollen, die zu deren Unwirksamkeit führen müssten, ist nach Auffassung der Kammer bisher nicht überzeugend begründet worden (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 - und vom 29. März 2017 - 65 S 424/16, jew. zit. n. juris).

    Ansichten, wonach eine grundlegend detailliertere Darlegung des Wohnraummangels zwingend geboten wäre teilt die Kammer ebenso wenig, wie die Einschätzung, eine wirksame Regelung für Berlin habe zwingend Differenzierungen für verschiedene Stadtgebiete oder Bezirke vornehmen müssen (vgl. Landgericht Berlin, Urteil vom 13. August 2018 - 66 S 18/18 - und vom 29. März 2017 - 65 S 424/16, jew. zit. n. juris).

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